Kinder Ohne Begleitung Erwachsener?

Besuch ohne Eltern – was ist zu beachten?

Grundsätzlich unterliegen Kinder während ihres Aufenthalts bei uns der Aufsichtspflicht der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.

Ein Besuch ohne direkte elterliche Begleitung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Begleitung durch eine volljährige Person

Kinder dürfen unser Kinderland auch in Begleitung einer anderen volljährigen Aufsichtsperson besuchen.

Eine schriftliche Übertragung der Aufsichtspflicht ist hierfür nicht erforderlich.
Die begleitende erwachsene Person übernimmt während des gesamten Aufenthalts die Verantwortung und Aufsicht.

Kinder ab 8 Jahren ohne Begleitperson

Kinder ab 8 Jahren dürfen unser Kinderland auch ohne direkte Begleitperson besuchen.

Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bestätigungsformular der Erziehungsberechtigten, das beim Einlass vorgelegt werden muss.

!!! Ohne gültiges Formular ist kein Zutritt ohne Begleitperson möglich.

Achtung:
Das Formular gilt ausschließlich für den jeweiligen Besuchstag und muss bei jedem Besuch erneut ausgefüllt und mitgebracht werden.

Wichtiger Hinweis

Unsere Mitarbeitenden sorgen für einen sicheren organisatorischen Rahmen und achten auf die Einhaltung der Hausregeln.
Eine individuelle Aufsicht einzelner Kinder übernehmen wir jedoch nicht.

Die Verantwortung verbleibt bei den Erziehungsberechtigten bzw. der begleitenden Aufsichtsperson.

Wir behalten uns vor, Kinder bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten abholen zu lassen.

Formular zum Download

Das erforderliche Bestätigungsformular können Sie hier herunterladen:

[Download Bestätigungsformular (PDF)]

!!Bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Besuch mitbringen.